Widmen Sie sich ganz Ihrem eigenen Geschäft.
GOB, GDPdU, DEÜV, ELStAM, BEA, euBP, eAU… (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung, Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale bzw. elektronische Lohnsteuerkarte, Bescheinigungen Elektronisch Annehmen für Arbeitsbescheinigungen der Arbeitsagentur, elektronisch unterstützte Betriebsprüfung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung…) – Hätten Sie’s gewusst?
Die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen und elektronischen Verknüpfungen nimmt stetig zu und ist für den Laien und ohne aktuellste Datenverarbeitungssysteme nicht mehr zu bewältigen.
Wenn Sie vor einer Unternehmensgründung stehen oder sich bisher so durch laviert haben, sollten Sie sich eine Reihe von Fragen stellen. Haben Sie die richtige Software zur rechtssicheren Erfassung und Verarbeitung Ihrer Buchhaltung* und Personalabrechnung sowie zur Erstellung und elektronischen Übermittlung aller Meldungen und Nachweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Form? Know-how und Zeit, sie zu bedienen? Die Geduld sinnvolle Unternehmenskennzahlen daraus zu ermitteln? Das Geld und die Nerven für fortwährende Updates zur Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit? Die Kapazitäten für hinreichend Datensicherheit und Datenschutz?
Das alles dürfen Sie keinesfalls ignorieren. Denn das kann katastrophale wirtschaftliche Spätfolgen für Sie haben. Aber als Unternehmer / Unternehmerin haben Sie doch Besseres zu tun. Widmen Sie sich ganz Ihrem eigentlichen Geschäft. Und genießen Sie die Zeit, die es Ihnen lässt, mit wichtigeren Dingen des Lebens.
Wenn Sie vor einer Gründung stehen, sich selbständig machen möchten, noch „Jungunternehmer“ / „Jungunternehmerin“ sind und / oder bislang ohne externe Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen gearbeitet haben, sollten Sie über all dies nun nachdenken. Denn teuer muss die Entlastung nicht sein!
Premiumbetreuung – aber günstig
Als „gestandener Unternehmer“ nehmen Sie längst eine externe Betreuung in kaufmännischen Angelegenheiten wie der Buchhaltung und der Personalabrechnung in Anspruch.
In den meisten Fällen werden Sie dann von Ihrem Steuerberater versorgt. I.d.R. kompetent und zuverlässig. Aber häufig zu einem hohen Preis. Thema Gebührenverordnung; leider können sich noch immer einige Berufsstände – ähnlich Behörden – auf solche Verordnungen berufen und gehen somit jeglicher Preis-Leistungs-Diskussion aus dem Weg. Oder die Betreuung im Alltag ist Ihnen zu unpersönlich und / oder unflexibel?
Für Sie als Unternehmer gibt es da Abhilfe; die freien Buchhalter. Wie in jeder Branche gibt es natürlich Qualitätsunterschiede. Auf offizielle und anerkannte Qualifikationen sollten Sie daher ebenso achten, wie auf umfassende Praxiserfahrung und die Nutzung von moderner, zertifizierter und rechtssicherer Software. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, genießen Sie i.d.R. eine deutlich persönlichere Betreuung im Vergleich zur häufig anonymen „Massenabfertigung“ in vielen Steuerkanzleien, ohne Abstriche bei der Qualität deren Arbeit.
Vielleicht hatten Sie aber bislang auch eigenes Personal für Ihre Buchhaltung und / oder Personalabrechnung, möchten oder müssen aber nun die Buchhaltung und / oder die Personalabrechnung auslagern? Dafür kann es viele gute Gründe geben. Ihre Mitarbeiter sind nicht (mehr) ausgelastet oder im Gegenteil überlastet, Fachkräfte fehlen oder die Kosten sind einfach zu hoch. Freie Mitarbeiter sind hier die optimale Lösung für Sie.